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Rache-fahrt Gegen Radfahrer


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In diesem Augenblick kam Michael S. auf seinem Mountainbike entgegen, zwängte sich zwischen Auto und Böschung vorbei und beschädigte dabei den Außenspiegel an Dagmar O.s Auto. Statt anzuhalten fuhr er flott weiter, und als Dagmar O. ihm nachrief, drehte er sich kurz um und zeigte ihr den ausgestreckten Mittelfinger. Ein Mann, der das Geschehen beobachtet hatte, sagte: "Fahren Sie ihm nach, den kriegen Sie noch." Das setzte Dagmar O. in die Tat um, wendete und verfolgte den Radler über fast zwei Kilometer, um zwei scharfe Kurven, bis sie ihn schließlich auf einem Schotterweg von hinten rammte.

 

Süddeutsche

 

"Unbändiger Vernichtungswille" ... Ich kann mir nicht helfen: Solche Gedanken habe ich auch ab und an angesichts einiger Zweiradarmleuchter. :rolleyes: Gut, dass ich mich beherrschen kann. :blink:

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Der Radfahrer gehört ja mal zur ganz dreisten Sorte: Schaden versuchen, flüchten und dabei noch den Betroffenen beleidigen.

 

Der wird ganz schön überrascht gewesen sein, als auf einmal von hinten geschoben wurde...

Aber krass, dass man wegen sowas so durchdrehen kann. :rolleyes:

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Die Frage die sich mir stellt, was kann man eigentlich als Autofahrer tun? Man darf dem Radfahrer nichts machen, polizei anrufen geht auchnicht legal...(abgesehn davon braucht die wahrscheinlich eh zu lange) Läuft ja alles drauf raus das der Radfahrer eine Strecke befährt, die mit dem Auto nicht passierbar ist. Und weg ist er und der Schaden bleibt..

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Aber hallo,

 

Der wird ganz schön überrascht gewesen sein, als auf einmal von hinten geschoben wurde...
(Hervorhebung durch mich)

 

passt überhaupt nicht zu

zurück blieb ein blutendes Bündel Mensch, in dessen Körper kaum noch ein Knochen heil geblieben war

 

Zwischen "Nichts tun können" und "den Tod billigend in Kauf nehmend überfahren" liegt eine ganze Menge von Reaktionsmöglichkeiten.

 

Ich finde das Urteil gerecht, frage mich aber, was der Mountainbiker privatrechtlich noch als Schadensersatz bekommen kann, da die Ärztin ohne eigenes Einkommen war/ist.

 

Traurige Geschichte!

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Der Radfahrer gehört ja mal zur ganz dreisten Sorte: Schaden versuchen, flüchten und dabei noch den Betroffenen beleidigen.
Sicherlich, der hat sich arschig verhalten. Aber auf eine Unfallflucht (nur Sachschaden!) mit versuchtem Mord zu reagieren (ich persönlich sehe das zwar eher als versuchten Totschlag, von wegen Affekt und so, aber IANAL und auch kein Richter), finde ich dann schon um einige Größenordnungen zu heftig. Da hab ich dann auch wenig Verständnis für saloppe Sprüche...

 

 

~ Janus

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Ja, ja die Radfahrer, :blink: habe aber selber eins, :nick:

einem Freund von mir trat so ein "Sportler" an der Ampel einfach ins Auto und flüchtete unerkannt, ach fast vergessen, der Stinkefinger kam auch noch hoch.

Der vermutliche Grund, "der Sportler" nutzte nicht den vorhandenen Radweg, das haben die wohl alle nicht nötig, sondern die Strassenmitte und mein Freund fuhr wohl zu dicht vorbei. :P

Man muss "so einen" ja nicht gerade überfahren, aber ehrlich gesagt, irgendwie anschubsen, auffahren lassen oder so, die Versuchung wäre bei mir groß. :rolleyes:

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einem Freund von mir trat so ein "Sportler" an der Ampel einfach ins Auto und flüchtete unerkannt, ach fast vergessen, der Stinkefinger kam auch noch hoch.

Der vermutliche Grund, "der Sportler" nutzte nicht den vorhandenen Radweg, das haben die wohl alle nicht nötig, sondern die Strassenmitte und mein Freund fuhr wohl zu dicht vorbei. :blink:

 

 

Exakt das ist mir auch schon passiert (Kennen wir uns? :nick:) . In meiner Phantasie ist dieser Mensch dann auch mehrfach qualvoll verendet :rolleyes:

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Man darf dem Radfahrer nichts machen, polizei anrufen geht auchnicht legal

Wieso soll die Polizei rufen nicht gehen bzw. nicht legal sein?

 

Läuft ja alles drauf raus das der Radfahrer eine Strecke befährt, die mit dem Auto nicht passierbar ist. Und weg ist er und der Schaden bleibt..

Man darf ihn natürlich verfolgen, dass er evtl. trotzdem entkommt kommt natürlich vor.

 

Das ist aber bei jedem Ladendieb auch nicht anders.

 

Was schlägst du also vor?

Schusswaffenbesitz für jedermann (Kugeln sind schneller als der andere wegrennen kann)?

 

Wie Selbstjustiz ausgehen kann, gerade im Affekt, wo man sich vielleicht nicht mehr zu 100% unter Kontrolle hat sieht man ja an diesem Fall.

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Ich habe diese Gelüste des öfteren gerade jetzt wo wieder Rennradsaison ist. Zu 4 nebeneinander usw. denke aber dennoch das "anschieben" zu viel des guten ist. Einfach Stoppen dürfte auch schwer werden bei dem Versuch zu überhohlen wird der "Sportsfreund wahscheinlich nicht einfach Platz machen. Aber ein kleiner Sprint wäre es mir als Versuch wert. Hat bei meinem Fahraddieb auch geholfen. Wenn offensichtlich nicht Nachhaltig genug so das der selbe Kasper es noch mal Klauen wollte. :rolleyes:

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Man darf dem Radfahrer nichts machen, polizei anrufen geht auchnicht legal

Wieso soll die Polizei rufen nicht gehen bzw. nicht legal sein?

 

Er meint damit, während der Motor des Fahrzeuges läuft oder er damit fährt (um den Radler zu verfolgen). Ist wohl tatsächlich nicht legal, dürfte aber i.d.R. nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

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Er meint damit, während der Motor des Fahrzeuges läuft oder er damit fährt (um den Radler zu verfolgen). Ist wohl tatsächlich nicht legal, dürfte aber i.d.R. nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Freispechanlage?

Wenn nicht vorhanden? Ich habe z.B. keine, da ich grundsätzlich nicht im Auto telefoniere oder sonstwas am Handy zu schaffen habe.

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Man darf dem Radfahrer nichts machen, polizei anrufen geht auchnicht legal

Wieso soll die Polizei rufen nicht gehen bzw. nicht legal sein?

 

Er meint damit, während der Motor des Fahrzeuges läuft oder er damit fährt (um den Radler zu verfolgen). Ist wohl tatsächlich nicht legal, dürfte aber i.d.R. nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

 

§ 16 OWiG

Rechtfertigender Notstand

 

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

 

Hier stehen nun die Straftat der Verkehrsunfallflucht sowie das zivilrechtliche Interesse an der Personalienfeststellung zwecks Schadensregulierung der Ordnungswidrigkeit des Telefonierens am Steuer gegenüber.

 

Da erkenne ich, wenn man alleine im Fahrzeug ist, keine Freisprecheinrichtung vorhanden ist und man den unbekannten Radfahrer verfolgen muss kein Problem, aus dem heraus die Begehung der OWi nicht nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein sollte.

 

Gruß

Goose

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Hatten wir die Unfallflucht mit Rad nicht genau hier diskutiert: Link

Dort wurde mit genau mit dem Verhalten des Radfahrers koketiert. Das es eine solche Endundung nehmen würde hätte ich nicht gedacht. Da haben sich wieder zwei spezielle VTs gefunden.

 

An der Stelle vielleicht noch mal der Hinweis auf deeskalierendere Maßnahmen in solchen Fällen. Das gilt sicher für beide Parteien.

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Ich sehe hier beim besten Willen keine Unfallflucht des Radfahrers. Der Radfahrer wurde von der Autofahrerin in eine Böschung abgedrängt und dabei wurde ihr Außenspiegel beschädigt. Selbst schuld...

:rolleyes:

...musste anhalten, weil vor ihr ein Ehepaar mit Hund ins Auto einsteigen wollte. In diesem Augenblick kam Michael S. auf seinem Mountainbike entgegen, zwängte sich zwischen Auto und Böschung vorbei und beschädigte dabei den Außenspiegel an Dagmar O.s Auto. Statt anzuhalten fuhr er flott weiter, und als Dagmar O. ihm nachrief, drehte er sich kurz um und zeigte ihr den ausgestreckten Mittelfinger.

 

also entweder kannst du nicht lesen, nicht auffassen, oder hast die typischen "Radfahrer dürfen alles und haben immer Recht" Scheuklappen auf.

 

Mit dem richtigen Verhalten danach und dem richtigen Verteidiger wäre das ganz anders ausgegagnen (§127 StPO usw.), auch würde ich mich mit dem Landgerichtsurteil nicht abfinden.

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Ich sehe hier beim besten Willen keine Unfallflucht des Radfahrers. Der Radfahrer wurde von der Autofahrerin in eine Böschung abgedrängt und dabei wurde ihr Außenspiegel beschädigt. Selbst schuld...
Ist das etwa kein Verkehrsunfall?

 

Gruß

Goose

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Ist das etwa kein Verkehrsunfall?

Ich nehme doch stark an, dass ihm das Detail mit dem Außenspiegel im Stress des Abgedrängtwerdens sicherlich entgangen sein wird.

 

DieterF hat sich ja auch schon im von vmax verlinkten Threat für Sachbeschädigungen ausgesprochen.

Das ist falsch. Ich habe lediglich vor den Risiken des Parkens in Räumen gewarnt, die eigentlich für Radfahrer gedacht sind.

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Ist das etwa kein Verkehrsunfall?

Ich nehme doch stark an, dass ihm das Detail mit dem Außenspiegel im Stress des Abgedrängtwerdens sicherlich entgangen sein wird.

Das beantwortet nicht die Frage: Ist es ein Verkehrsunfall oder ist es kein Verkehrsunfall?

 

Aus dem verlinkten Artikel:

Dagmar O. fuhr auf dem schmalen, zugeparkten Seeweg von St. Alban in Richtung Riederau und musste anhalten, weil vor ihr ein Ehepaar mit Hund ins Auto einsteigen wollte. In diesem Augenblick kam Michael S. auf seinem Mountainbike entgegen, zwängte sich zwischen Auto und Böschung vorbei und beschädigte dabei den Außenspiegel an Dagmar O.s Auto. Statt anzuhalten fuhr er flott weiter, und als Dagmar O. ihm nachrief, drehte er sich kurz um und zeigte ihr den ausgestreckten Mittelfinger.

.

Fahrrad gegen stehenden PKW, als Reaktion auf das Nachrufen der ausgestreckte Mittelfinger... Das klingt für mich nicht so. als hätte er den Unfall nicht bemerkt.

 

Gruß

Goose

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Fahrrad gegen stehenden PKW, als Reaktion auf das Nachrufen der ausgestreckte Mittelfinger... Das klingt für mich nicht so. als hätte er den Unfall nicht bemerkt.

Im verlinkten Artikel und durch eine Google- Suche konnte ich keinen Hinweis darauf finden, dass der Radfahrer tatsächlich wegen irgendetwas belangt wurde. Kein Richter hat also deine Auffassung geteilt. Vermutlich hat die Autofahrerin dem Radfahrer eine Beleidigung hinterher gerufen und dieser hat mit einer Beleidigung reagiert. Dies ist ja nicht verboten. Das spätere Verhalten der Autofahrerin macht überdeutlich, dass sie charakterlich zu Überreaktionen und Rücksichtslosigkeit neigt.

 

Der Ausgangspunkt der Aktion sah vermutlich so aus: Die Autofahrerin übersah den Radfahrer rücksichtslos, hielt dann plötzlich an und dieser musste entlang der Böschung ausweichen, um nicht mit dem Auto zu kollidieren. Daraufhin wurde von ihm unbemerkt der Außenspiegel beschädigt. Als Konsequenz reagierte die Autofahrerin über und beleidigte ihn, woraufhin sie den Finger bekam.

 

Dieses Szenario klingt für mich nicht nach Unfallflucht.

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Der Ausgangspunkt der Aktion sah vermutlich so aus: Die Autofahrerin überholte den Radfahrer rücksichtslos, hielt dann an und dieser musste entlang der Böschung ausweichen. Daraufhin wurde von ihm unbemerkt der Außenspiegel beschädigt. Als Konsequenz reagierte die Autofahrerin über und beleidigte ihn, woraufhin sie den Finger bekam.
Äh, den Link hast du aber gelesen, oder?

 

Nochmal:

Dagmar O. fuhr auf dem schmalen, zugeparkten Seeweg von St. Alban in Richtung Riederau und musste anhalten, weil vor ihr ein Ehepaar mit Hund ins Auto einsteigen wollte. In diesem Augenblick kam Michael S. auf seinem Mountainbike entgegen, zwängte sich zwischen Auto und Böschung vorbei und beschädigte dabei den Außenspiegel an Dagmar O.s Auto. Statt anzuhalten fuhr er flott weiter, und als Dagmar O. ihm nachrief, drehte er sich kurz um und zeigte ihr den ausgestreckten Mittelfinger.

 

Dieses Szenario klingt für mich nicht nach Unfallflucht.
Das im Link geschilderte Verhalten klingt durchaus nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

 

Gruß

Goose

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Der Ausgangspunkt der Aktion sah vermutlich so aus: Die Autofahrerin überholte den Radfahrer rücksichtslos, hielt dann an und dieser musste entlang der Böschung ausweichen. Daraufhin wurde von ihm unbemerkt der Außenspiegel beschädigt. Als Konsequenz reagierte die Autofahrerin über und beleidigte ihn, woraufhin sie den Finger bekam.
Äh, den Link hast du aber gelesen, oder?

 

Ich hatte mein Posting bereits korrigiert, weil ich mich da verschrieben hatte. Sorry, du warst einfach zu schnell :rolleyes:

 

Das im Link geschilderte Verhalten klingt durchaus nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

 

Für dich allein vielleicht. Warum wurde der Radfahrer nicht verurteilt?

 

Wenn man gezwungen ist zwischen Böschung und Auto herzufahren, kann man unter Umständen nicht bemerken, ob es ein Ast oder ein Außenspiegel war, der den Lenker gestreift hat. Besonders in einer solchen Stresssituation, wo man unter allen Umständen eine Kollision vermeiden will, ist dies doch verständlich.

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Für dich allein vielleicht. Warum wurde der Radfahrer nicht verurteilt?

Es ist von Beschädigung die Rede (s. bspw. #28). Das erfüllt den Tatbestand. Punkt.

Es liegt sogar Vorsatz vor. Die Fahrerin hat ja sogar noch hinterhergerufen. DAS hat er ganz offensichtlich gemerkt (Reaktion) und ignoriert.

 

Wenn man gezwungen ist zwischen Böschung und Auto herzufahren, kann man unter Umständen nicht bemerken, ob es ein Ast oder ein Außenspiegel war, der den Lenker gestreift hat. Besonders in einer solchen Stresssituation, wo man unter allen Umständen eine Kollision vermeiden will, ist dies doch verständlich.

Dann bleibt es fahrlässig wegzufahren, ohne sich vom Ausgang des Manövers zu überzeugen.

 

Die Schwere des Unfalls ist in jedem Fall egal. 1 Euro "Schaden" reicht. Es muss ja nur ein kleinster Kratzer am Spiegel sein o.ä.

 

DieterF hat sich ja auch schon im von vmax verlinkten Threat für Sachbeschädigungen ausgesprochen.

Das ist falsch. Ich habe lediglich vor den Risiken des Parkens in Räumen gewarnt, die eigentlich für Radfahrer gedacht sind.

Und das streift mindestens mal hart an der Grenze. Wie soll ich denn sonst solche Beiträge interpretieren?

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Laut anderen Berichten soll der Radfahrer erkennbar mit Absicht mit dem Fuß den Spiegel abgetreten haben. Das lässt nicht drauf schließen, dass es unbemerkt geschah. Aber ob das stimmt (Stand in der Blödzeitung) ist noch offen.

 

Hart auch die Worte der Frau nach dem Anschlag:

 

. „Das macht der nie wieder!“, soll die Ärztin das Opfer Michael S. angeschrien, seinen mit Blut überströmten Kopf dabei sogar in die Hand genommen haben!
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Es ist von Beschädigung die Rede (s. bspw. #28). Das erfüllt den Tatbestand. Punkt.

Beschädigungen, die er offensichtlich nicht bemerken konnte. Er ist außerdem nicht verurteilt worden. Damit spekuliert ihr. Punkt.

 

Außerdem finde ich es skandalös und empörend, dass hier auch noch das harmlose Verhalten des Radfahrers thematisiert wird, der dann das Opfer einer schweren Gewalttat wurde, die durch nichts zu entschuldigen ist. Auch ist es durch nichts zu rechtfertigen, dass sich hier noch Individuen finden, die das Verhalten der Autofahrerin durch irgendetwas entschuldigen wollen.

 

Opferschutz vor Täterschutz, wenn der Täter ein Autofahrer ist? Das ist einfach nur krank.

 

Das ist falsch. Ich habe lediglich vor den Risiken des Parkens in Räumen gewarnt, die eigentlich für Radfahrer gedacht sind.

Und das streift mindestens mal hart an der Grenze. Wie soll ich denn sonst solche Beiträge interpretieren?

Das von dir zitierte Posting stammt nicht von mir.

 

„Das macht der nie wieder!“, soll die Ärztin das Opfer Michael S. angeschrien, seinen mit Blut überströmten Kopf dabei sogar in die Hand genommen haben!

So jemand kaltblütiges verhält sich nicht zum ersten Mal rücksichtslos. Wahrscheinlich war die Einstellung beim Anhalten ähnlich.

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Er meint damit, während der Motor des Fahrzeuges läuft oder er damit fährt (um den Radler zu verfolgen). Ist wohl tatsächlich nicht legal, dürfte aber i.d.R. nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Freispechanlage?

 

selbst damit müsstest du anhalten und den motor abstellen, wählen darft du auch damit nicht. Aber Goose hat das ja soweit zumindest schonmal legitimiert.

 

Aber wie gesagt, bis die Polizei da ist... :rolleyes: (kein vorwurf, schlicht in den meisten situationen nicht möglich)

 

Die Frage die sich mir ehr stellt, wie läuft das ganze ab wenn man den guten runterholt ohne ihn zu überfahren?

 

Beschädigungen, die er offensichtlich nicht bemerken konnte. Er ist außerdem nicht verurteilt worden. Damit spekuliert ihr. Punkt.

 

Also du hast nicht nur ein Brett vor´m Kopf sondern einen ganzen Wald...

 

Die Frau stand dort mit ihrem Auto (zeugen ehepaar), also glaubwürdig. Nun kommt ein "ich hab alle rechte weil ich eine fahrradfahrer bin" held an, und fährt zu knapp am auto der geschädigten vorbei(hätte das umgekehrt ein autofahrer gemacht, auweia....) dann soll er es nicht bemerkt haben den spiegel gestreift zu haben (kann ja eigentlich nur der lenker sein, wer nicht merkt das er mit dem lenker anschlägt, sollte das radfahren bleiben lassen). Aufs zurufen reagiert er mit einer beleidigenden geste und versucht sich zu verpissen. Ein Engel wie er im Buche steht.

 

Wieso er nicht verurteilt wurde(wenn dem den so ist) das wäre eine vermutung, nicht das, dass du hier aufzeigst...

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Die Frage die sich mir ehr stellt, wie läuft das ganze ab wenn man den guten runterholt ohne ihn zu überfahren?

Warum will das hier überhaupt jemand diskutieren!? Die Lehre, die ihr aus der ganzen Aktion ziehen solltet ist folgende:

 

Wen man sich als Autofahrer illegal in den Raum für Radfahrer begibt, hat man mit Beschädigungen des Autos zu rechnen. Die hat man dann ohne zu murren hinzunehmen, und sollte sein Verhalten ändern, so dass man in Zukunft sowas unterlässt. Selbstjustiz und Rache - wie in diesem Fall - führen zu schweren Konsequenzen. Also nehmt es doch einfach hin und bessert euch stattdessen!

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Beschädigungen, die er offensichtlich nicht bemerken konnte. Er ist außerdem nicht verurteilt worden. Damit spekuliert ihr. Punkt.
Du spekulierst, wenn du sagst, daß er sie offensichtlich nicht bemerkt hat.

Möglicherweise wurde auch aufgrund des Gesamtvorgangs auf eine Verfahrenseröffnung gegen ihn verzichtet.

 

Außerdem finde ich es skandalös und empörend, dass hier auch noch das harmlose Verhalten des Radfahrers thematisiert wird, der dann das Opfer einer schweren Gewalttat wurde, die durch nichts zu entschuldigen ist. Auch ist es durch nichts zu rechtfertigen, dass sich hier noch Individuen finden, die das Verhalten der Autofahrerin durch irgendetwas entschuldigen wollen.
Keiner versucht hier das Verhalten der Autofahrerin auch nur ansatzweise zu rechtfertigen. Trotzdem bleibt es im Vorfeld ein Unfall, bei dem sich der Fahrradfahrer vom Unfallort entfernte.

 

Opferschutz vor Täterschutz, wenn der Täter ein Autofahrer ist? Das ist einfach nur krank.
wo liest du das heraus?

 

Gruß

Goose

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@mt2: Naja, die Blödzeitung schreibt viel Mist wenn der Tag lang ist.

In der Augsburger Allgemeinen wurde die Ausgangssituation vor ein paar Tagen hingegen wie folgt beschrieben: Die Autofahrerin überholte am rechten Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge und striff dabei den entgegenkommenden Radfahrer. Dieser zeigte ihr den Stinkefinger und fuhr weiter.

Davon ausgehend hat die Autofahrerin die Vorfahrt des Radfahrers nicht beachtet, einen Unfall verursacht und wollte diesen dann anscheinend auch noch komplett erlegen.

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@mt2: Naja, die Blödzeitung schreibt viel Mist wenn der Tag lang ist.

In der Augsburger Allgemeinen wurde die Ausgangssituation vor ein paar Tagen hingegen wie folgt beschrieben: Die Autofahrerin überholte am rechten Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge und striff dabei den entgegenkommenden Radfahrer. Dieser zeigte ihr den Stinkefinger und fuhr weiter.

Davon ausgehend hat die Autofahrerin die Vorfahrt des Radfahrers nicht beachtet, einen Unfall verursacht und wollte diesen dann anscheinend auch noch komplett erlegen.

 

Soso @Goose und die anderen Autofahrerin- Entschuldiger: Wer hat nun spekuliert?

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Beschädigungen, die er offensichtlich nicht bemerken konnte. Er ist außerdem nicht verurteilt worden. Damit spekuliert ihr. Punkt.

 

Es kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn die die selbst betreffenden Folgen der Tat von einer überwiegenden Schwere sind. Das dürfte hier der Fall sein.

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Es ist von Beschädigung die Rede (s. bspw. #28). Das erfüllt den Tatbestand. Punkt.

Beschädigungen, die er offensichtlich nicht bemerken konnte. Er ist außerdem nicht verurteilt worden. Damit spekuliert ihr. Punkt.

 

Du bist der einzige, der spekuliert, und das ziemlich hanebüchen (ein gestreifter und beschädigter Spiegel wird nicht bemerkt) :rolleyes:

Woher weißt Du, daß der Radler nicht verurteilt wurde bzw. der Schaden nicht erstattet wurde? In der Gerichtsverhandlung ging es ausschließlich um das Plattfahren des Radlers, nicht um die Sachbeschädigung.

Ich gehe davon aus, daß die Autofahrerin doch soviel Restanstand hatte, den Schaden nicht einzuklagen. Wie die Beschreibung des (ersten) Unfallhergangs nämlich aussieht, wäre nämlich die Sachlage eindeutig.

 

Die Aktion der Autofahrerin ist natürlich jenseits von gut und böse. Wenn ich allerdings sehe, wie Du Dich hier aufführst kann ich die Reaktion doch nachvollziehen bei einem Menschen, der sich nicht gut unter Kontrolle hat.

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Die Aktion der Autofahrerin ist natürlich jenseits von gut und böse. Wenn ich allerdings sehe, wie Du Dich hier aufführst kann ich die Reaktion doch nachvollziehen bei einem Menschen, der sich nicht gut unter Kontrolle hat.

Lies dir mal lieber den obigen Artikel von "stuka9" durch, bevor du weiterhin das Verhalten der Autofahrerin "nachvollziehen" und entschuldigen kannst.

 

Meine Lebenserfahrung als Radfahrer sagt mir, dass man es NICHT unterscheiden kann, ob man einen Ast oder den Außenspiegel streift, wenn man zwischen Böschung und Auto herfährt!

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@mt2: Naja, die Blödzeitung schreibt viel Mist wenn der Tag lang ist.

In der Augsburger Allgemeinen wurde die Ausgangssituation vor ein paar Tagen hingegen wie folgt beschrieben: Die Autofahrerin überholte am rechten Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge und striff dabei den entgegenkommenden Radfahrer. Dieser zeigte ihr den Stinkefinger und fuhr weiter.

Davon ausgehend hat die Autofahrerin die Vorfahrt des Radfahrers nicht beachtet, einen Unfall verursacht und wollte diesen dann anscheinend auch noch komplett erlegen.

 

Soso @Goose und die anderen Autofahrerin- Entschuldiger: Wer hat nun spekuliert?

Noch mal die Frage: Wer entschuldigt hier das Verhalten der Autofahrerin?

Bei der Diskussion geht es einzig und alleine darum, ob zuvor ein Unfallflucht vorgelegen hat (und das hat sie auch nach der Darstellung der Augsburger Allgemeinen). Keiner versucht jedoch, diese Unfallflucht als Rechtfertigung für das Verhalten der Autofahrerin heranzuziehen.

 

Meine Lebenserfahrung als Radfahrer sagt mir, dass man es NICHT unterscheiden kann, ob man einen Ast oder den Außenspiegel streift, wenn man zwischen Böschung und Auto herfährt!
Du willst mir ernsthaft erzählen, du merkst nicht, ob du mit der rechten oder linken Körperhälfte irgendwo anstößt...? Dann solltest du dringend mal einen Arzt aufsuchen, denn irgendwie scheint dein Wahrnehmungsgefühl erheblich eingeschränkt.

 

Gruß

Goose

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Die Aktion der Autofahrerin ist natürlich jenseits von gut und böse. Wenn ich allerdings sehe, wie Du Dich hier aufführst kann ich die Reaktion doch nachvollziehen bei einem Menschen, der sich nicht gut unter Kontrolle hat.

Lies dir mal lieber den obigen Artikel von "stuka9" durch, bevor du weiterhin das Verhalten der Autofahrerin "nachvollziehen" und entschuldigen kannst.

 

Meine Lebenserfahrung als Radfahrer sagt mir, dass man es NICHT unterscheiden kann, ob man einen Ast oder den Außenspiegel streift, wenn man zwischen Böschung und Auto herfährt!

 

Jetzt geht es aber los, sag mal brennt Dir der Hut? Wo entschuldige ich das Verhalten der Autofahrerin? :rolleyes:

 

Und wenn man einen Ast nicht von einem Außenspiegel unterscheiden kann, dann wäre eine ärztliche Untersuchung das Mindeste, was ich demjenigen anraten würde...

 

 

Edit: Ups, hätte erstmal das Posting von Goose lesen sollen, dann hätte ich nichts doppelt schreiben müssen :blink:

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Warum will das hier überhaupt jemand diskutieren!? Die Lehre, die ihr aus der ganzen Aktion ziehen solltet ist folgende:

Wen man sich als Autofahrer illegal in den Raum für Radfahrer begibt, hat man mit Beschädigungen des Autos zu rechnen. Die hat man dann ohne zu murren hinzunehmen, und sollte sein Verhalten ändern, so dass man in Zukunft sowas unterlässt. Selbstjustiz und Rache - wie in diesem Fall - führen zu schweren Konsequenzen. Also nehmt es doch einfach hin und bessert euch stattdessen!

 

ich denke hier wird klar welch geistes Kind du bist. Ich spare mir daher auf deine Ergüsse überhaupt einzugehen.

Wünsche dir aber viel Glück um mit deiner Einstellung heil durchs Leben zu kommen.... helfen könnte dabei ein korrektes Verhalten falls wir uns im Verkehr jemals begegnen sollten.....

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Die Frage die sich mir ehr stellt, wie läuft das ganze ab wenn man den guten runterholt ohne ihn zu überfahren?

Warum will das hier überhaupt jemand diskutieren!? Die Lehre, die ihr aus der ganzen Aktion ziehen solltet ist folgende:

 

Wen man sich als Autofahrer illegal in den Raum für Radfahrer begibt, hat man mit Beschädigungen des Autos zu rechnen. Die hat man dann ohne zu murren hinzunehmen, und sollte sein Verhalten ändern, so dass man in Zukunft sowas unterlässt. Selbstjustiz und Rache - wie in diesem Fall - führen zu schweren Konsequenzen. Also nehmt es doch einfach hin und bessert euch stattdessen!

 

...aus Deinen ganzen Beiträgen hier kann ich nur einen Schluss ziehen: Du bist als Kind mindestens einmal zuviel vom Fahrrad auf den Kopf gefallen. Oder aber egal was Du nimmst - nimm weniger davon!

 

Du wirfst anderen Selbstjustitz vor, was im Ausgangsfall auch durchaus richtig ist und absolut nicht zu tolerieren, ABER DU SELBST rufst hier andauernd zu Selbstjustitz und Racheakten der Radfahrer (vorsätzliche Sachbeschädigung) auf.

Wenn Du nicht nur ein Maulheld bist und Dich in der Forensanonymität versteckst, sondern so handelst, wie Du hier immer vorgibst, dann sollten wir uns nicht wundern, wenn irgend eines Tages ein ähnlicher Artikel über einen DieterF geschrieben würde!

 

Aber scheinbar bist Du so borniert, dass Du es nicht mal merken würdest, wenn Du den Artikel lesen würdest!

 

Dein Auftreten trägt übrigens in keinster Weise zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Auto- und Radfahrern bei! Eher im Gegenteil, es schürt nur Vorurteile!

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Noch mal die Frage: Wer entschuldigt hier das Verhalten der Autofahrerin?

Dann lies doch mal einige der obigen Beträge durch und sage mir, ob z. B. "nachvollziehen" nicht auch etwas entschuldigendes hat? Außerdem ist die Tatsache, dass wir überhaupt über so etwas irrelevantes wie die Möglichkeit der Unfallflucht des Radfahrers spekulieren, ein deutliches Zeichen dafür, dass hier händeringend nach rechtfertigenden Gründen gesucht wird.

 

Meine Lebenserfahrung als Radfahrer sagt mir, dass man es NICHT unterscheiden kann, ob man einen Ast oder den Außenspiegel streift, wenn man zwischen Böschung und Auto herfährt!
Du willst mir ernsthaft erzählen, du merkst nicht, ob du mit der rechten oder linken Körperhälfte irgendwo anstößt...? Dann solltest du dringend mal einen Arzt aufsuchen, denn irgendwie scheint dein Wahrnehmungsgefühl erheblich eingeschränkt.

 

Quatsch, man merkt, dass du das letzte Mal auf einem Dreirad gesessen hast. Wenn du in einer lebensbedrohlichen Situation einer Kollision ausweichen musst, kannst du es NICHT bemerken, was genau deinen Lenker streifst, weil du dich voll darauf konzentrierst, zu überleben. Merke: Ein Radfahrer hat keine Knautschzone und kann sich nicht den Luxus leisten, das so entspannt zu sehen wie ein Autofahrer. Du als Polizist solltest das eigentlich wissen.

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Ich hoffe ehrlich, das DieterF ein Troll ist. Wäre zwar auch nicht witzig, aber besser, als würde jemand mit so einer Einstellung tatsächlich draußen rumfahren. :rolleyes:

 

Für mich ist jedenfalls hier Ende der Diskussion...

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ABER DU SELBST rufst hier andauernd zu Selbstjustitz und Racheakten der Radfahrer (vorsätzliche Sachbeschädigung) auf.

 

Das ist nicht wahr. Ich habe nur wiederholt vor den Risiken gewarnt, denen man sich als Autofahrer aussetzen kann, wenn man illegal in den Raum für Radfahrer eindringt. Nicht mehr und nicht weniger.

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Es ist von Beschädigung die Rede (s. bspw. #28). Das erfüllt den Tatbestand. Punkt.

Beschädigungen, die er offensichtlich nicht bemerken konnte. Er ist außerdem nicht verurteilt worden. Damit spekuliert ihr. Punkt.

Es geht nicht darum, ob er die Kollision (an sich) bemerkt hat. Das ist in diesem Fall wurscht, da er dirket von der Fahrerin angerufen wurde. Das alleine reicht für "fahrlässig".

Nur weil in der Quelle nicht steht das er verurteilt wurde, heißt das nicht, das dieses Delikt nicht vorliegt. Ich fahre auch manchmal zu schnell ohne erwischt zu werden. Das steht dann auch nicht in der Zeitung.

 

Opferschutz vor Täterschutz, wenn der Täter ein Autofahrer ist? Das ist einfach nur krank.

Ich schrieb schon oben das sich da zwei spezielle VTs getroffen haben und auch:

An der Stelle vielleicht noch mal der Hinweis auf deeskalierendere Maßnahmen in solchen Fällen. Das gilt sicher für beide Parteien.

Explizit haben hier beide VTs sicher falsch reagiert. Hätten beide nicht den Kopf ausgeschaltet, wäre das nicht passiert. Mit dem Auto Radler jagen geht auf keine Kuhhaut. Das müssen wir imho nicht diskutieren. Die Unfallflucht ist eine Stufe der Eskalation.

 

Das von dir zitierte Posting stammt nicht von mir.

Ich hatte Dich auch nicht persönlich im Visier. Die Haltung in dem Thread war eben analog zu dem vom Radler gezeigten Verhalten. Ich hatte damals schon angemerkt das es sich deeskalierendere Methoden gibt, hier ist eben munter Eskaliert worden.

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Dann lies doch mal einige der obigen Beträge durch und sage mir, ob z. B. "nachvollziehen" nicht auch etwas entschuldigendes hat? Außerdem ist die Tatsache, dass wir überhaupt über so etwas irrelevantes wie die Möglichkeit der Unfallflucht des Radfahrers spekulieren, ein deutliches Zeichen dafür, dass hier händeringend nach rechtfertigenden Gründen gesucht wird.
Um jetzt nicht den gesamten Thread durchzulesen und auf die Beiträge anderer eingehen zu müssen konkretesiere ich die Frage: Wo habe ich das Verhalten der Autofahrerin gerechtfertigt?

 

Quatsch, man merkt, dass du das letzte Mal auf einem Dreirad gesessen hast. Wenn du in einer lebensbedrohlichen Situation einer Kollision ausweichen musst, kannst du es NICHT bemerken, was genau deinen Lenker streifst, weil du dich voll darauf konzentrierst, zu überleben. Merke: Ein Radfahrer hat keine Knautschzone und kann sich nicht den Luxus leisten, das so entspannt zu sehen wie ein Autofahrer. Du als Polizist solltest das eigentlich wissen.
Du schreibst hier wirklich Unsinn. Wie gesagt, wenn du die Seite des Einschlags nicht merkst bist du in meinen Augen nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet.

 

Gruß

Goose

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Man kann sich auch mal fragen, warum es für den Radfahrer unzumutbar gewesen war zu bremsen.

 

Laut den Aussagen haben ja alle Beteiligten gestanden und wer als Radfahrer ohne Knautschzone auf ein stehendes Hindernis aufläuft sollte klugerweise bremsen, anstatt sich zwischen Hindernis und Böschung durchzuquetschen. Wenn es zum Anhalten nicht gereicht hat? Fein, klassische unangepasste Geschwindigkeit.

 

Das ist nicht wahr. Ich habe nur wiederholt vor den Risiken gewarnt, denen man sich als Autofahrer aussetzen kann, wenn man illegal in den Raum für Radfahrer eindringt. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Raum für Radfahrer? Was und wo soll das sein? Eine Uferstraße am Ammersee ist es gewiss nicht, die ist für alle da.

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